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Wasser-
unterschiede

Der Verbraucher kann heute aus rund 500 Mineralwässern und 70 Heilwässern sowie mehreren Quell- und Tafelwässern wählen. Worin unterscheiden sich nun die verschiedenen Produkte?

Natürliches Mineralwasser 

Natürliches Mineralwasser ist ein Naturprodukt. Es stammt aus einem unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und muss direkt am Quellort abgefüllt werden. Mineralwasser ist das einzige amtlich anerkannte Lebensmittel in Deutschland. Das Anerkennungsverfahren umfasst über 200 geologische, chemische und mikrobiologische Untersuchungen. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) legt genau fest, was ein natürliches Mineralwasser ausmacht, wie es etikettiert und verpackt sein muss. Strenge Kontrollen durch die Brunnenbetriebe, Behörden und unabhängige Labore garantieren dem Verbraucher eine gleichbleibende Qualität von der Quelle bis auf den Tisch.
 

Heilwasser

Auch Heilwasser entspringt unterirdischen und vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen. Es muss ebenfalls direkt am Quellort abgefüllt und amtlich anerkannt werden. Zudem unterliegt es dem Arzneimittelgesetz. Durch seine besondere Kombination an Mineralstoffen besitzt es eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung, die anhand von wissenschaftlichen Untersuchungen belegt ist.
 

Quellwasser

Quellwasser stammt aus unterirdischen Wasservorkommen und muss am Quellort abgefüllt werden. Es unterliegt der Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO), wird jedoch nicht amtlich anerkannt. In seiner Zusammensetzung muss es den Anforderungen für Trinkwasser entsprechen. An Quellwasser werden nicht dieselben hohen Reinheitsanforderungen gestellt wie an Mineralwasser. Mit dem Mineralwasser gemein hat es allerdings, dass nur wenige, schonende Behandlungsverfahren angewendet werden dürfen.

Leitungswasser

Trinkwasser (Leitungswasser) wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu einem Drittel aus Oberflächenwasser (Flüsse, Seen, Talsperren) gewonnen. Es dient sehr unterschiedlichen Verwendungszwecken (Trinken, Kochen, Körperpflege, Putzen, Waschen, Toilettenspülung) und darf die Rohre nicht verkrusten oder korrodieren. Um diesen Anforderungen zu genügen, muss es in der Regel erst zu Trinkwasser aufbereitet (gereinigt, desinfiziert, in der Zusammensetzung verändert) werden. Die Trinkwasserverordnung regelt die Qualität des Trinkwassers. Der Trinkwasserversorger ist verantwortlich für die Qualität des Wassers bis zum Übergabepunkt, das heißt bis zur Wasseruhr, nicht bis zum Wasserhahn im Privathaushalt. Für den Wasserhahn und die Rohrleitungen im Wohnhaus ist der Eigentümer selbst verantwortlich.
 

Tafelwasser

Tafelwasser wird industriell hergestellt und ist daher kein Naturprodukt. Es kann ein Gemisch aus verschiedenen Wasserarten und anderen Zutaten sein. Erlaubt sind die Mischung von Trinkwasser, Mineralwasser, Natursole, Meerwasser sowie die Zugabe von Mineralstoffen und Kohlensäure. Für die Mischungsverhältnisse gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, es müssen jedoch die Anforderungen für Trinkwasser eingehalten werden.
 

Übersicht der verschiedenen Wasser-
unterschiede

NATÜRLICHES MINERALWASSER
  • stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, ursprünglich reinen Wasservorkommen
  • muss von ursprünglicher Reinheit sein
  • enthält von Natur aus Mineralstoffe
  • muss direkt an der Quelle abgefüllt werden
  • benötigt eine amtliche Anerkennung (als einziges Lebensmittel in Deutschland)
NATÜRLICHES HEILWASSER
  • stammt aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten, ursprünglich reinen Wasservorkommen
  • muss von ursprünglicher Reinheit sein
  • enthält von Natur aus Mineralstoffe
  • muss direkt an der Quelle abgefüllt werden
  • vorbeugende, lindernde oder heilende, Wirkung
  • erhält eine amtliche Zulassung, wenn die Wirksamkeit wissenschaftlich nachgewiesen wurde
QUELLWASSER
  • stammt wie Mineralwasser aus unterirdischen Wasservorkommen
  • wird am Quellort abgefüllt
  • hat in seiner Zusammensetzung allen Kriterien zu genügen, die für Trinkwasser vorgeschrieben sind
  • benötigt keine amtliche Anerkennung
LEITUNGSWASSER
  • wird in Deutschland zu etwa zwei Dritteln aus Grundwasser und zu etwa einem Drittel aus Oberflächenwasser (Seen, Talsperren, Uferfiltrat von Flüssen) gewonnen; es kann daher zahlreichen Umwelteinflüssen ausgesetzt sein.
  • kann zur Aufbereitung – gemäß Trinkwasser-Verordnung – mit einer Reihe von Chemikalien versetzt werden
  • wird kontrolliert, bevor es von den Wasserversorgern ins Rohrnetz eingespeist wird
  • Legt bis zum Verbraucher häufig noch einen kilometerweiten Weg durch das städtische Rohrsystem zurück
  • aufgesprudeltes Leitungswasser kann niemals Mineralwasser sein
TAFELWASSER
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  • ist kein Naturprodukt, sondern ein künstlich hergestelltes Produkt, das meist aus Trinkwasser als Grundsubstanz und weiteren Zutaten besteht, zum Beispiel Meerwasser, Sole, Mineralstoffen und Kohlensäure
  • darf nicht auf eine bestimmte geographische Herkunft hinweisen. Angaben über die chemische Zusammensetzung sind nicht erlaubt.
  • kann an jedem beliebigen Ort hergestellt und abgefüllt werden
  • darf in Kanistern, Fässern oder Schläuchen gelagert werden
  • darf in seinem Namen weder den Begriff "natürlich" enthalten, noch einen Brunnen- oder Quellnamen tragen
  • bedarf keiner amtlichen Anerkennun
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