Erfrischungsgetränk
Cassis Vital
vegan
ohne Konservierungsstoffe
Schwarze Johannisbeeren sind echte Liebhaberfrüchte – und sehr intensiv im Geschmack, weshalb unser Cassis Vital einen hohen Anteil an unserem besten Mineralwasser hat und der Fruchtsaftanteil bei 15% liegt. Das ist aber mehr als genug, um deinen Durst mega lecker zu stillen. Besonders beliebt bei Saunagängern und Sportlern übrigens. Wo genießt du's am liebsten?
Natürliches Mineralwasser, Johannisbeersaft * (15%), Zucker, Kohlensäure, Natürliches Aroma, Säuerungsmittel Citronensäure
* aus Fruchtsaftkonzentraten
Jetzt online bestellen
* aus Fruchtsaftkonzentraten
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DURCHSCHNITTLICHER GEHALT PRO 100ml
* enthält von Natur aus Zucker.
Durchschnittlicher Gehalt pro 100ml | |
Brennwert (KJ / kcal) | 130 / 31 |
Fett (g) | 0 |
davon gesättigte Fettsäuren (g) | 0 |
Kohlenhydrate (g) | 7,0 |
davon Zucker* (g) | 7,0 |
Eiweiß (g) | 0 |
Salz (g) | 0,005 |
* enthält von Natur aus Zucker.
SPEDITIONSSPEZIFIKATIONEN
Wir bestätigen hiermit: Das oben genannte Produkt enthält keine kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß der EU- Kennzeichnungsrichtlinie 2000/13.
Das Produkt enthält keine Zutaten, die GVO enthalten oder daraus bestehen oder aus GVO hergestellt werden und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig gemäß EU-Verordnung 1829/2003 und 1830/2003.
0,5 l | ||
Palette | Brauereipalette | Europalette |
Palettenmaß | 1,0 x 1,2 m | 0,8 x 1,2 m |
Art.-Nr. | 29 | |
EAN-Code | 42255574 | |
Flasche | NRW-Flasche | |
Verschluss | Alu-Schraubverschluss | |
Kasten | Eigen blau | |
Flaschen | 20 | |
Kisten pro Palette | 50 | 40 |
Flaschen pro Pal. | 1000 | 800 |
Gewicht Kasten | 19,6 kg | |
Gewicht Palette | 1006 kg | 810 kg |
Mindesthaltbark. | 12 Monate |
Wir bestätigen hiermit: Das oben genannte Produkt enthält keine kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß der EU- Kennzeichnungsrichtlinie 2000/13.
Das Produkt enthält keine Zutaten, die GVO enthalten oder daraus bestehen oder aus GVO hergestellt werden und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig gemäß EU-Verordnung 1829/2003 und 1830/2003.