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Bio Life®

Natürlich erfrischend, natürlich anders und natürlich in BIO-Qualität: Entdecke unsere neuen Bio life®-Fruchtsaftschorlen in spannenden Geschmacksvariationen, einem absolut frischen BIO Design und nur mit Zutaten aus biologischem Anbau!
Bioschorle

Apfel-Birnenschorle

hoher Fruchtsaftanteil
vegan
Bio-Zertifizierung
ohne Zuckerzusatz
ohne Konservierungsstoffe
Erlebe, wie gut Bio schmeckt! Für unsere Bio life® Apfel-Birnen-Schorle verwenden wir ausschließlich Konzentrate aus zertifizierten Bio-Anbau. Und dazu selbstverständlich nur unser natürliches Mineralwasser! Für puren Bio-Genuss Schluck für Schluck aus zertifiziertem Anbau.
Natürliches Mineralwasser, Apfelsaft aus Apfelsaftkonzentrat *, Birnensaft aus Birnensaftkonzentrat *, Kohlensäure, Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat *, Natürliches Aroma **

* aus ökologischem Landbau
** neben den Apfel- und Birnen-Wasserphasen, die zur Re-Aromatisierung der Saftkonzentrate eingesetzt werden, enthält der o.g. Grundstoff natürliche Aromastoffe. Auch nach der neuen Aromenverordnung (VO (EG) Nr. 1334/ 2008) lautet die Bezeichnung "natürliches Aroma"

DE-ÖKO-001 - EU/Nicht-EU-Landwirtschaft

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DURCHSCHNITTLICHER GEHALT PRO 100ml
 
Durchschnittlicher Gehalt pro 100ml  
Brennwert (KJ / kcal) 96 / 23
Fett (g) 0
davon gesättigte Fettsäuren (g) 0
Kohlenhydrate (g) 5,4
davon Zucker* (g) 5,1
Eiweiß (g) 0,1
Salz (g) 0,006


* enthält von Natur aus Zucker.
SPEDITIONSSPEZIFIKATIONEN
 
  0,5 l
Palette Brauereipalette Europalette
Palettenmaß 1,0 x 1,2 m 0,8 x 1,2 m
Art.-Nr. 44
EAN-Code 42168003
Flasche NRW-Flasche
Verschluss Alu-Schraubverschluss
Kasten Eigen blau
Flaschen 20
Kisten pro Palette 50 40
Flaschen pro Pal. 1000 800
Gewicht Kasten 19,6 kg
Gewicht Palette 1006 kg 810 kg
Mindesthaltbark. 12 Monate


Wir bestätigen hiermit: Das oben genannte Produkt enthält keine kennzeichnungspflichtigen Allergene gemäß der EU- Kennzeichnungsrichtlinie 2000/13.
Das Produkt enthält keine Zutaten, die GVO enthalten oder daraus bestehen oder aus GVO hergestellt werden und ist somit nicht kennzeichnungspflichtig gemäß EU-Verordnung 1829/2003 und 1830/2003.

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